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ELENA Elektronischer Entgeltnachweis

Ansprechpartner:

RA Arne Reinecker
Tel.: 04141 524-177
Fax: 04141 524-222

Dokument-Nummer: 24702

ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis)

Ab dem 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten Entgeltdaten an eine Zentrale Speicherstelle über das ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) zu übermitteln. Die DATEV eG hat einige Informationen zu diesem Verfahren zusammengestellt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten darauf hingewiesen werden, dass die Entgeltdaten nunmehr an diese Zentrale Stelle übermittelt werden.

Diese Speicherstelle ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg eingerichtet. Nach Auskunft des BMWi werden die Meldungen für das ELENA-Verfahren entweder mit den bereits im betrieblichen Einsatz befindlichen Entgeltabrechnungsprogrammen, über den Steuerberater, ein Dienstleistungsunternehmen oder mit einer der verfügbaren, systemuntersuchten Ausfüllhilfen abgegeben.

 



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