Das neue Versicherungsvermittlerrecht, das im Kern die Vorgaben der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Versicherungsvermittler benötigen künftig in der Regel eine Erlaubnis und müssen sich registrieren lassen. Register- und Erlaubnisstellen sind auf mehrheitlichen Wunsch der Branche die IHKs. Zur Information über rechtliche Hintergründe, Handlungsempfehlungen und Antragsverfahren hat die IHK ein neues Internet-Angebot eingerichtet.
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